Mitarbeiter krank - was tun?

Krankheitsbedingte Fehlzeiten verursachen Arbeitgebern neben den Mehrkosten auch Probleme im betrieblichen Tagesablauf. In diesem Seminar werden neben den Pflichten des Mitarbeiters bei Erkrankung und den Möglichkeiten des Arbeitgebers bei Verhaltensverstößen des Mitarbeiters in Zusammenhang mit einer Erkrankung auch die arbeitsrechtlichen Reaktionsspielräume des Arbeitgebers auf krankheitsbedingte Ausfallzeiten erörtert, insbesondere die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung. Hierbei werden auch die gesetzlichen Vorgaben des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) behandelt. Auf diese Weise lernen Sie in vier Stunden, wie Sie mit der Erkrankung Ihres Mitarbeiters umgehen. Das Seminar hat einen starken Praxisbezug, viele aktuelle Beispiele und Tipps und macht Sie auch mit der aktuellen Rechtsprechung zum Thema vertraut.

 

Inhalte:

- Unterschied Krankheit - Arbeitsunfähigkeit

- Pflichten des Mitarbeiters bei Arbeitsunfähigkeit

- Vorgehen bei Verhaltensverstößen des Mitarbeiters in Zusammenhang mit einer Erkrankung

   (insbesondere Vortäuschen einer Erkrankung, genesungswidriges Verhalten)

- Betriebliches Eingliederungsmanagement

- Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem erkrankten Mitarbeiter bei Langzeiterkrankung bzw. häufigen

   Kurzzeiterkrankungen

 

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, welche mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, und die deshalb das Kündigungsschutzgesetz beachten müssen.

 

Termin:
 

24.04.2012

 

Zeit:

Dienstag, 09:00 - 13:00 Uhr

 

Ort:

Handwerkskammer Dresden, Bildungszentrum Handwerk, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden

 

Gebühr:

120,00 EUR pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt.,
enthalten sind Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und ein Imbiss

 

Referentin:

Frau RA Dr. Tina Lorenz
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Battke Grünberg Rechtsanwälte, Dresden 

 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich rechtzeitg an!