Korrekte Rechnungen verhindern Zahlungsverzögerungen - Rechnungslegung in der Bauwirtschaft
Nach Erbringung der fachlichen Leistung muss der Unternehmer unter kaufm., steuerl. wie auch rechtl. Gesichtspunkten korrekte Rechnungen legen, um seine Leistungen auch vollumfänglich nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben bezahlt zu bekommen. Wie eine Rechnung auszusehen hat, entscheiden letzten Endes viele formale Vorgaben aus dem Steuerrecht, dem Werkvertragsrecht wie auch kaufmännischen Regeln. Sofern hierbei Fehler entstehen, kann dies zu deutlichen Zahlungsverzögerungen führen, ggf. auch ein willkommender Anlass für den Rechnungsadressat sein, Zahlungsverzögerungen herbeizuführen, möglicherweise zu Recht.
Inhalte:
- Wann kann ich als Handwerker überhaupt abrechnen? Vorgaben an die Erstellung von Abschlags-, Teilschluss-
und Schlussrechnungen
- die Fälligkeitsregelungen der VOB/B und des BGB
- die Prüfbarkeit von Abrechnungen
- die Folgen nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung nach VOB und BGB, Unterschiede zwischen Abschlags-
und Schlussrechnungen und Unterschiede zwischen Einheits- und Pauschalverträgen
- Pflichtbestandteile von Rechnungen, Vorsteuerabzug und Teilleistungen
- Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten
- Vorgaben des § 48 EStG (Steuerabzug für Bauleistungen)
- § 13 b UStG
- Pflichtbestandteile auf Rechnungen (§ 14 UStG)
- Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuer/Möglichkeiten zur Abrechnung von Teilleistungen
- Fertigstellung von Bauleistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht
- Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Privathaushalt
- Rechnungsaufbewahrungspflichten
09.05.2012,
26.09.2012
Zeit:
jeweils Mittwoch, 16:30 - 20:00 Uhr
Ort:
Handwerkskammer Dresden, Bildungszentrum Handwerk, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Gebühr:
Referent:
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